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Impressum
und AGBs |
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Freund-Elektrofahrzeuge GmbH
Blankenseer Chaussee 26a
D-14959 Trebbin / OT Glau
Telefon:+49 33731-13223
FAX:+49 33731-13224
info@freund-elektrofahrzeuge.de
Internet:
www.freund-elektrofahrzeuge.de
Vertretungsberechtigte
Geschäftsführer: Swen Baumann, Peter Freund
Registergericht:
Amtsgericht Potsdam Registernummer: HRB 18180
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 239676840
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AGBs:
- Anbieterinformation
- Freund-Elektrofahrzeuge GmbH
- Blankenseer Chaussee 26a
- D-14959 Trebbin / OT Glau
- Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des
Käufers
- Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 12
Wochen, sowie bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden
sind, bis 10 Tage gebunden. Der
Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die
Annahme der Bestellung des näher bezeichneten
Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen
schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der
Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller
unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht
annimmt.
- Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus
dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des
Verkäufers.
- Preise
- Alle Preise verstehen sich ohne Skonto und sonstige
Nachlässe zuzüglich Mehrwertsteuer. Der angegebene Preis der
Fahrzeuge ist der Endpreis für das Fahrzeug bei
Selbstabholung. Die Kosten für eine Anlieferung gehen zu
Lasten des Käufers. Details werden in einem separaten
Menüpunkt Anlieferung bekannt gegeben. Bei einer
Auslieferung in das Ausland können zusätzlich zu den
Versandkosten Zollgebühren anfallen. Es gelten die Preise
zum Zeitpunkt der Bestellung für einen Zeitraum von 4
Wochen, danach gehen Preiserhöhungen des Herstellers im
Bestellland zu Lasten des Käufers. Eine Änderung des
Mehrwertsteuersatzes berechtigt, soweit gesetzlich zulässig,
beide Teile zur entsprechenden Preisanpassung.
- Zahlung
- Der Kaufpreis ist sofort bei Übergabe des Fahrzeuges und
Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung
fällig. Die Zahlung kann nur per Vorab-Überweisung oder in
bar vorgenommen werden.
Anzahlungen werden nur nach
entsprechender Vereinbarung vom Käufer geleistet. Der
Verkäufer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen
in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der
Europäischen Zentralbank zu berechnen.
- Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann
aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten
ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein
Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es
auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
- Lieferung und Lieferverzug
- Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich und
schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit
Vertragsabschluss. Soweit auf den Bestellseiten nichts
anderes angegeben ist, gilt eine Regellieferzeit von 60
Tagen. Bei Lieferverzögerungen wird der Käufer umgehend
informiert. Über die Kosten der Anlieferung informiert
Abschnitt III.
- Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines
unverbindlichen oder eines verbindlichen Liefertermins oder
einer unverbindlichen oder verbindlichen Lieferfrist den
Verkäufer auffordern zu liefern. Die Aufforderung hat
schriftlich zu erfolgen. Mit dem Zugang der Aufforderung
kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf
Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei
leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des
vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom
Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der
Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der
6-Wochen-Frist gemäß Satz 1 eine angemessene Frist zur
Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz
statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei
leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5% des vereinbarten
Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des
öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des
Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche
bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem
Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch
Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend
vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet
nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung
eingetreten wäre.
- Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen
Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer
ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den
Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der
vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1
bis 3 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die
Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.
Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub
von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag
zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon
unberührt.
- Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im
Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des
Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten,
sofern die Änderungen oder Abweichungen unter
Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den
Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der
Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des
bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht,
können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.
- Abnahme / Rücknahme
- Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand
innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige
abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von
seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
- Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes
länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige -
auch durch Zahlungsunpünktlichkeit - im Rückstand, so kann
der Verkäufer Schadenersatz statt einer Leistung verlangen
und über den Kaufgegenstand frei verfügen.
- Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser
15% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder
niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder
der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
- Nimmt der Verkäufer das Fahrzeug auf Wunsch des Käufers
zurück, so ist er berechtigt, für jeden gefahrenen
Kilometer, eine Pauschale von 0,55 € in Abzug zu bringen.
- Gewährleistung / Sachmangel
- Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab
Ablieferung des Kaufgegenstandes. Hiervon abweichend gilt
eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine
juristische Person des öffentlichen Rechts, ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer
ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handelt, sowie bei gewerblich genutzten Nutzfahrzeugen. Bei
arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme
einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende
Ansprüche unberührt.
- Im Fall einer von der Bestellung abweichenden Lieferung,
z. B. durch fehlendes Zubehör, wird dem Kunden der Preis der
Bestellung vom Kaufpreis nachgelassen. Im Fall einer
fehlenden Serienausstattung wird der Preis eines Extras
eines vergleichbaren Modells rückerstattet.
- Für die Abwicklung einer Mängelbeseitigung gilt
folgendes:
Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der
Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom
Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes
anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat
der Käufer den Verkäufer hiervon zu unterrichten. Bei
mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine
schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige
auszuhändigen. Wird der Kaufgegenstand wegen eines
Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer nach
Absprache an den dem
Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen,
vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des
Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu
wenden. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der
Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des
Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des
Kaufvertrages geltend machen.
- Nacherfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.
- Rückgaberecht
- nach Fernabsatzgesetz bei Kaufverträgen, die nicht vor
Ort abgeschlossen werden, hat der Käufer ein Rückgaberecht.
Innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Bestellung kann der
Kaufvertrag rückgängig gemacht werden. Die Angabe von
Gründen ist nicht erforderlich. Das Rückgaberecht wird durch
Rücknahmeverlangen ausgeübt.
Das Rücknahmeverlangen muss
per Fax oder Brief erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten
und Gefahr des Verkäufers. Der Kaufvertrag wird aufgelöst
und bereits geleistete Zahlungen werden zurückgezahlt. Dies
gilt nicht für bereits erbrachte Dienstleistungen, wie z.B.
die Anlieferung des Fahrzeugs. Der Käufer hat Wertersatz für
eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache
entstandene Verschlechterung zu leisten. Dies gilt nicht,
wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der
Sache zurückzuführen ist. Auf dieses Rückgaberecht wird im
Rahmen der Bestellung sowie in der Bestellbestätigung
nochmals deutlich hingewiesen.
- Datenschutz
- Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung werden wir Ihre Daten
ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Bestellung erfragen,
speichern und verwenden. Unsere Datenschutzpraxis steht im
Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem
Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG).
Um Ihre Bestellung
abwickeln und ausliefern zu können, geben wir Ihre Daten nur
an den jeweils mit der Auslieferung beauftragten
Lieferdienst weiter.
- Lieferumfang
- Der Verkäufer verpflichtet sich, wenn nicht anders
vereinbart, alle Fahrzeuge ordnungsgemäß auszuliefern.
- Eigentumsvorbehalt
- Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem
Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen
Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische
Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des
Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt
auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den
Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum
Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden
Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum
Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der
Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang
stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die
übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen
eine angemessene Sicherung besteht.
- Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom
Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber hinaus
Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er
den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer
sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen
Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme
vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach
Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird
nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und
vereidigter Sachverständiger, z.B. der Deutschen Automobil
Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert
ermitteln.
Der Käufer trägt sämtliche Kosten der
Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die
Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des
gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger
anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer
niedrigere Kosten nachweist.
- Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer
über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten
vertraglich eine Nutzung einräumen.
- Haftung
- Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen
nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden
aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so
haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei
Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den
bei Vertragsabschluß vorhersehbaren typischen Schaden
begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von
Leben, Körper und Gesundheit.
Soweit der Schaden durch
eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall
abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung)
gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit
verbundene Nachteile des Käufers z.B. höhere
Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur
Schadenregulierung durch die Versicherung. Für leicht
fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes
verursachte Schäden wird nicht gehaftet.
- Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt
eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem
Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie
oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem
Produkthaftungsgesetz unberührt.
- Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt V
abschließend geregelt.
- Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der
gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und
Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch
leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
- Gerichtsstand
- Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche
aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich
Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher
Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
- Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach
Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist.
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